Mittwoch, 10. Juni 2015

Ambulante Weiterbildung: Ärzte haben Anspruch auf Tarifgehalt

Köln – Der Marburger Bund (MB) hat die geplante Klarstellung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) begrüßt, wonach Ärztinnen und Ärzte in ambulanter Weiterbildung zukünftig eine dem Tarifgehalt in Krankenhäusern entsprechende Vergütung erhalten sollen. …

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via HCBE Patrick's Blog

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