Donnerstag, 18. Juni 2015

Urteil: Keine GEMA-Gebühr für Düsseldorfer Zahnarzt

Karlsruhe/Düsseldorf – Ärzte müssen keine GEMA-Gebühren bezahlen, wenn sie in ihrer Praxis im Hintergrund Radio abspielen. Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Arztpraxen sei im Allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, …

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via HCBE Patrick's Blog

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