Neustadt/Weinstraße – Ein Bonus von der Krankenkasse darf vom Finanzamt nicht einfach als Beitragsrückerstattung gewertet werden. Er führt deshalb auch nicht zur Verringerung des Krankenversicherungsbeitrags, den ein Bürger von der Steuer absetzen darf. …
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via HCBE Patrick's Blog
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