Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist dazu berechtigt, einem Medizinprodukt seine Verordnungsfähigkeit wieder abzusprechen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) nach mehrjährigem Rechtsstreit jetzt entschieden. Medizinprodukte sind …
Weiterlesen… (auf aerzteblatt.de)
via HCBE Patrick's Blog
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen