Kassel – Haarlose Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Perücke zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Haarverlust sei bei Männern üblich, die Benachteiligung gegenüber Frauen daher gerechtfertigt, urteilte am Mittwoch das …
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via HCBE Patrick's Blog
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